Bürgermeister und Gemeinderat
Die bayerische Gemeindeordnung kennt zwei Hauptorgane:
- den ersten Bürgermeister
und
- den Gemeinderat.
Beide Organe werden von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt.
Daneben gibt es weitere Gemeindeorgane, zum Beispiel beschließende und vorberatende Ausschüsse (sogenannte Hilfsorgane). In der Gemeinde Untersiemau gibt es folgende Ausschüsse:
- Ausschuss für Infrastruktur, Bauen und Umwelt
- Finanz- und Personalausschuss
- Kultur- und Sportausschuss
- Rechnungsprüfungsausschuss
Bürgermeister
Der Bürgermeister ist u. a.
- für laufende Angelegenheiten bzw.
- für die Umsetzung der Beschlüsse des Gemeinderates bzw. seiner Ausschüsse
zuständig.
Gemeinderat
Der Gemeinderat stellt die Vertretung der Gemeindebürger dar und bildet das Beschlussorgan der Gemeinde. Im Gemeinderat werden Angelegenheiten behandelt, die wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung oder den mit ihnen einhergehenden finanziellen Folgen nicht in den Zuständigkeitsbereich des ersten Bürgermeisters fallen.
Unser seit 1. Mai 2020 amtierende Gemeinderat besteht aus insgesamt 16 Mitgliedern. Diese wurden von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Untersiemau für 6 Jahre gewählt. Vorsitzender dieses Gremiums ist 1. Bürgermeister Rolf Rosenbauer.
Gremiumssitzungen
Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen an den öffentlichen Sitzungen teilzunehmen, die in der Regel um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses der Gemeinde Untersiemau beginnen. Änderungen sind vorbehalten (siehe Tagesordnung/Bekanntmachung).
Die Details zum Beginn und der Tagesordnung können Sie dem Ratsinformationssystem (RIS) der Firma komuna
entnehmen.