Das Hexen-Hährle
Das Hexen-Hährle - Mahnmal zur Hexenverbrennung im Coburger Land
Standort nach Sage:
„…In Obersiemau vorm Dorf draußen in der Schlucht, die sich vom „Stramberg" herunterzieht, wohnte vor Zeiten mutterseelenallein in einem kleinen, halb zerfallenen Hause ein uraltes Weiblein …“
„in Coburg in der Ketschengasse ließ er sich des Nestlers Balthasar Gernreichs Haus zeigen… Das Männlein war der bei allen alten Weibern gefürchtete Hexenriecher …“.
„…Der Platz der Verbrennung heißt heute noch der Hexenacker. An Stelle des Hexenhäuschens steht heute die Schule…“
Anmerkung zur Sage:
Die Sage vom Hexen-Hährle veranschaulicht sehr gut die Geschehnisse bei der Hexenverfolgung im Fürstentum Coburg. Absolute Willkür herrschte. In der Stadt Coburg wurden innerhalb von 20 Jahren, nämlich zwischen 1612 und 1632, 39 Frauen, 1 Mann und 1 Knabe wegen Hexerei hingerichtet. Im ganzen Fürstentum waren es weitaus mehr. 18 Frauen wurden allein im Jahre 1621 als Hexen verbrannt. Drei weitere starben bei der besonders grausamen Folter, und drei Frauen wurden, was damals unüblich war, bei lebendigem Leibe begraben. 91 Hexereiverdächtigte wurden während der Herrschaft des Herzogs Casimir zwischen 1628 und 1631 angeklagt. Davon waren 80 Frauen, die fast alle hingerichtet wurden. Am 13.02.1629 erließ der Herzog eine eigene scharfe Hexengerichtsordnung für seine Untertanen. Das war gesetzlich möglich, weil die Hexenverfahren als ein crimen exceptum (= ein
außergewöhnliches Verbrechen) behandelt wurden. So geschah es auch in den Fürstbistümern Würzburg und Bamberg. Vermutlich wurden weitaus mehr Personen als uns aus den Akten bekannt sind, als Hexen und Zauberer im Fürstentum Coburg hingerichtet. Hohe Rechnungen wurden den Verwandten der Opfer für die Folterungen und Hinrichtungen gestellt. Die Vermögen der Hingerichteten wurden eingezogen. Der Fürst und der Centgraf bereicherten sich an den Hexenprozessen maßlos.
Aus den Quellen ist uns bekannt, dass die grausame Hexenverfolgung in Coburg im Wesentlichen mit der Regierungszeit des evangelischen Herzogs und Frauenhassers Johann Casimir (1596 - 1633) beginnt und endet. Zahlreiche, wenn auch unvollständige Akten bezeugen das. Die Fälle der wegen Hexerei angeklagten Frauen und die Verhörprotokolle liegen teilweise noch nicht ausgewertet im Landesarchiv Coburg. Von dem fanatischen Hexenverfolger Casimir ist uns auch eine besondere Gerichtsordnung “die Hexerei betreffend” überliefert. Sie enthält zahlreiche Fragen, sowie Anleitungen für ein besonders hartes Vorgehen bei der Tortur.
Quelle: http://www.hexen-franken.de/hinrichtungsorte/evangelische-herrschaften
Herr Dr. Wolz, Staatsarchiv Coburg, hat die Hexenakten im Bestand „Landesarchiv F“ durchgesehen und dabei lediglich zwei Fälle von Hexenverfolgungen in Untersiemau zu Tage gefördert (StACo, LA F 12576 und 12582). In beiden Fällen handelt es sich um männliche Hexer, die offenbar ohne Hinrichtung zu Ende gingen.
Quelle: Email Dr. Wolz vom 17.11.2017
Dass eine Hexenverbrennung in Obersiemau in den Gerichtsakten nicht aufzufinden ist, spricht nicht dagegen, dass diese tatsächlich stattgefunden hat. Oft erfolgten Hexenverbrennungen ohne Prozess. Den „Hexenriecher“ in der Sage mit Namen Balthasar Gernreich, Nestler von Beruf, benannt, gab es tatsächlich. Im Jahre 1629 stand Gernreich „wegen ungeziehmender Reden“ vor Gericht. Er hatte u. a. geäußert, „warum man nicht mit den Hexen in Teufels Namen fortführe, die Herren müssten selbst solche sein…“. Auf dem Tanzboden vor dem peinlichen Gericht musste er öffentlich widerrufen (Karche).
Grundstück: Hexenplatz
In den alten Vermessungsblättern (Bayerische Uraufnahme von 1864) ist in der Nähe (westlich)des jetzigen Sonnwendfeuerplatzes ein Hexenplatz ausgewiesen. Dieser ist aber nicht identisch mit dem in Sage benannten Richtplatz (am Kreuzweg zum Hohwartshölzchen).
Plan
Dr. Wolz, Staatsarchiv Coburg: Stutzig macht mich ein anderer Akt aus dem Bestand Landratsamt. Es geht um eine Grenzberichtigung zwischen Untersiemau und Weißenbrunn aus den Jahren 1849-1857 (LRA 3748). Darin befinden sich Listen von Grundstücken aus der strittigen Gemarkung: da taucht ein offenbar im Besitz der Kirchengemeinde befindliches Grundstück auf mit der Bezeichnung: "Feld auf dem Hyzenblatz" [sic!]. Ich konnte den Begriff nicht auflösen. Möglicherweise handelt es sich dabei um einen Hexenplatz.
Quelle: E-Mail Dr. Wolz vom 17.11.2017
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