2025
die Bundestagswahl findet am 23.02.2025 statt

Informationen zur Wahl
Hier können Sie am Wahlabend die Ergebnisse der Bundestagswahl vom 23.02.2025 aus Untersiemau einsehen.
Wahllokale
Am Sonntag, den 23. Februar 2025 haben die Wahllokale von 8.00 – 18.00 Uhr geöffnet.
Unsere Wahlhelfer/innen stehen in den Wahllokalen als Ansprechpartner bereit.
Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung mit (ggf. auch Ihren Personalausweis).
Beantragung der Briefwahlunterlagen
Die Stimmzettel wurden an die Gemeinden ausgeliefert. Ab sofort können die Briefwahlunterlagen bereitgestellt und persönlich abgeholt werden. Alle bereits eingegangenen Briefwahlanträge werden schnellstmöglich verschickt. Möglichkeiten für die Beantragung:
Gerne können Sie
-den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vollständig, ggf. auch mit Vollmacht ausfüllen und im Rathaus abgeben bzw. in den Briefkasten werfen
-den Antrag online entweder über den auf Ihrer Wahlbenachrichtigung abgedruckten persönlichen QR-Code stellen oder direkt über unsere Internetseite www.untersiemau.de.
Die online Beantragung ist von 24.01.25 bis 18.02.25 freigeschalten.
Bitte achten Sie auf die korrekte Eingabe Ihrer Daten. Alle benötigten Daten können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen.
Sonderöffnungszeiten des Wahlamtes
Für die persönliche Beantragung und Aushändigung der Briefwahlunterlagen hat das Rathaus zusätzlich zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten für alle Bürgerinnen und Bürger zu folgenden Zeiten geöffnet:
Donnerstag, 13.02.25: von 13.00 – 16.00 Uhr
Montag, 17.02.25: von 13.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch, 19.02.25: von 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag, 20.02.25: von 14.00 – 16.00 Uhr
- Wahlbenachrichtigung:
Die Wahlbenachrichtigungen werden Ihnen bis spätestens 02.Februar 2025 per Post zugestellt. Auf der Wahlbenachrichtigung ist das für Sie zuständige Wahllokal mit Adresse und Wählerverzeichnisnummer abgedruckt.
- Beantragung der Briefwahlunterlagen:
Falls Sie die Möglichkeit der Briefwahl nutzen möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Gerne können Sie
-den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vollständig, ggf. auch mit Vollmacht ausfüllen und im Rathaus abgeben bzw. in den Briefkasten werfen
-den Antrag online entweder über den auf Ihrer Wahlbenachrichtigung abgedruckten persönlichen QR-Code stellen oder direkt über unsere Internetseite www.untersiemau.de.
Die online Beantragung ist von 24.01.25 bis 18.02.25 freigeschalten.
Bitte achten Sie auf die korrekte Eingabe Ihrer Daten. Alle benötigten Daten können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen.
Wichtig: Aufgrund der kurzen Fristen können die Briefwahlunterlagen wahrscheinlich erst
ab 10.02.25 ausgestellt und an Sie versendet werden.
Alle nötigen Informationen zur Wahl finden Sie im Amtsblatt und online auf www.untersiemau.de .
Bei Fragen können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.
Rathaus Untersiemau
Wahlamt Julia Krämer
09565/6166-23