2021 & Volksbegehren

Bundestagswahl 2021


Ergebnisse der Bundestagswahl vom 26.09.2021 aus Untersiemau

Erststimmen - Übersicht

Erststimmen - Details

Zweitstimmen - Übersicht

Zweitstimmen - Details

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Informationen zum Volksbegehren "Abberufung des Landtags"

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend können Sie einen Eintragungsschein für das Volksbegehren "Abberufung des Landtags" online beantragen.

Eintragungsfrist von Donnerstag, 14.Oktober 2021 bis Mittwoch, 27.Oktober 2021

Mit einem Eintragungsschein können Sie sich in einem Eintragungsraum einer anderen Gemeinde in Bayern eintragen -oder eine Hilfsperson mit der Eintragung (Art. 69 Abs. 3 Satz 3 Landeswahlgesetz) beauftragen, wenn Sie während der gesamten Eintragungszeit wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung (auch soweit diese Krankheit oder Behinderung altersbedingt ist) nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum aufzusuchen. Dies ist auf dem Eintragungsschein eidesstattlich zu versichern.

Die Beantragung ist ab Freitag, 03.09.2021, freigeschalten.

Es ist unzulässig, den elektronischen Eintragungsschein für eine/n Andere/n zu stellen! Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Abstimmung herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstraße bis zu 5 Jahren oder mit Geldstraße bestraft. Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 bis 108d des Strafgesetzbuchs).

Zur Antragstellung klicken Sie auf -weiter-.

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Bekanntmachung Volksbegehren 2021