Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (GutachterausschussV)
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Coburg hat die Bodenrichtwerte
aufgrund der Eintragungen in der Kaufpreissammlung als durchschnittliche Lagewerte für den Wert des Bodens
gemäß §§ 12 ff. GutachterausschussV zum Bewertungsstichtag 01.01.2024 festgesetzt.
Eine Auflistung der Bodenrichtwerte liegt in der Zeit ab Montag, den 02.09.2024 bis einschließlich Dienstag, 01.10.2024 in der Gemeinde Untersiemau, Rathausplatz 3, (Zimmer Nr. 26, 1. Stock) öffentlich aus.
Auch außerhalb dieser Zeiten können Auskünfte über die Bodenrichtwerte von der Geschäftsstelle für Grundstückswerte im Bereich des Landeskreises Coburg verlangt werden (§13 Abs. 3 GutachterausschussV).
Auskünfte erteilt das Landratsamt
Coburg, Tel.09561/514-4101,